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Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis als Lehrkraft mit dem Freistaat Sachsen stehen.
Oberstufenberater an Gymnasien sind inhaltlich und organisatorisch verantwortlich für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfungen. Sie beraten Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte über die geltenden Regelungen.
Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert:
- eine durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien oder einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Hochschulabschluss als Diplomlehrer mit Lehrbefähigung für zwei anerkannte Unterrichtsfächer des Gymnasiums oder eine Gleichstellung mit den o. g. Abschlüssen nach den Vorschriften der Lehrer-Qualifizierungsverordnung sowie
- eine mehrjährige Unterrichtserfahrung in beiden Sekundarstufen am Gymnasium sowie Erfahrungen bei der Durchführung von Abiturprüfungen.
Wir erwarten:
- umfassende und grundlegende Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und Grundlagen zur Organisation der Oberstufe und des Abiturs,
- Fähigkeiten zur Kommunikation und Kooperation mit Lehrern, Schülern und Personensorgeberechtigten,
- Erfahrungen in der Beratung von an Schule Beteiligten,
- hohes Verantwortungsbewusstsein, überdurchschnittliche Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen sowie organisatorische Fähigkeiten sowie
- umfangreiche PC-Kenntnisse.
Der Bewerbung sind beizufügen:
- formloses Bewerbungsschreiben,
- Formblatt „Bewerbung“ ( http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=187 )
- tabellarischer Lebenslauf mit einem Passbild neueren Datums sowie
- lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs.
Die Ausschreibung erfolgt inhaltlich und organisatorisch gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Bereiche besonderer schulischer Aufgaben an öffentlichen Schulen und die Tätigkeit von Fachberatern (VwV – BbschA/FB) vom 08. November 2019.
Oberstufenberater können bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 14 TV-L höhergruppiert werden. Verbeamtete Lehrkräfte können nur bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen in die Besoldungsgruppe A 14 befördert werden.